Ita tamen, ut, si vacanti ac destituto solo novus cultor insederit, ac vetus dominus intra biennium eadem ad suum ius voluerit revocare, restitutis primitus quae expensa constiterit facultatem loci proprii consequatur.
von mara.x am 12.10.2019
Derart jedoch, dass, wenn auf einem unbewohnten und verlassenen Grundstück ein neuer Bewirtschafter sich niedergelassen hat, und der alte Eigentümer innerhalb von zwei Jahren dieses zu seinem Recht zurückrufen möchte, nachdem zunächst die entstandenen Aufwendungen erstattet worden sind, er den Besitz seines eigenen Ortes erlangen kann.
von finn.8847 am 29.11.2018
Jedoch kann, wenn ein neuer Siedler brachliegendes und unbebautes Land besetzt und der vorherige Eigentümer es innerhalb von zwei Jahren zurückfordern möchte, dieser nach Erstattung der angefallenen Ausgaben wieder in den Besitz seines Eigentums gelangen.