Qui agros domino cessante desertos vel longe positos vel in finitimis ad privatum pariter publicumque compendium excolere festinat, voluntati suae nostrum noverit adesse responsum:
von bennett.u am 28.12.2015
Wer brachliegende Felder – ob weit entfernt oder in Grenzgebieten – während der Untätigkeit des Eigentümers schnell bebauen möchte und dabei sowohl privaten als auch öffentlichen Nutzen anstrebt, der soll wissen, dass unsere Antwort auf sein Ersuchen wie folgt lautet:
von lio9873 am 30.10.2015
Wer sich beeilt, Felder bei sich zurückziehenden Besitzern zu bebauen, die verlassen, abgelegen oder in Grenzregionen liegen, sowohl zum privaten als auch zum öffentlichen Vorteil, der soll wissen, dass unsere Antwort seiner Absicht gegenwärtig ist: