Edicto divi Marci cavetur, eum qui a fisco rem alienam emit, si post venditionem quinquennium praeterierit, posse dominum rei per exceptionem repellere.
von larissa.834 am 22.08.2019
Durch das Edikt des divus Marcus wird verfügt, dass derjenige, der fremdes Eigentum vom Fiskus kauft, wenn nach dem Verkauf eine Fünfjahresfrist verstrichen ist, den Eigentümer durch eine Ausnahme abwehren kann.
von aron9993 am 19.06.2024
Laut dem Edikt des Marcus Aurelius kann derjenige, der eine fremde Sache aus der Staatskasse erwirbt, nach Ablauf von fünf Jahren seit dem Verkauf den ursprünglichen Eigentümer durch eine Rechtseinrede von der Geltendmachung seines Anspruchs ausschließen.