Si invito vel ignorante te partus ancillae vel adscripticiae tuae expositus est, repetere eum non prohiberis.
von liv967 am 20.04.2021
Wenn jemand das Kind deiner Sklavenfrau oder deiner leibeigenen Frau ohne deine Zustimmung oder ohne dein Wissen ausgesetzt hat, steht dir das Recht zu, das Kind zurückzufordern.
von franziska914 am 17.01.2018
Falls das Kind einer Sklavin oder leibeigenen Frau gegen deinen Willen oder ohne dein Wissen ausgesetzt wurde, wird dir nicht untersagt, es zurückzufordern.