Nominis venditio et ignorante vel invito eo, adversus quem actiones mandantur, contrahi solet.
von adrian.r am 21.05.2014
Die Abtretung einer Forderung kann auch ohne Kenntnis oder Einwilligung der Person erfolgen, gegen die die Ansprüche übertragen werden.
von mohammed.v am 08.11.2024
Der Verkauf einer Forderung wird üblicherweise auch dann vorgenommen, wenn der Schuldner, gegen den die Ansprüche abgetreten werden, unwissend oder unwillig ist.