Qui nondum certus de quantitate hereditatis, persuadente emptore quasi exiguam quantitatem, eam vendidit, bonae fidei iudicio conveniri, ut res tradat vel actiones mandet, non compellitur suoque iure eorum persecutionem habet.
von julius.b am 02.05.2018
Derjenige, der sein Erbe verkauft, bevor er dessen vollständigen Wert kennt und dabei vom Käufer überzeugt wurde, dass es nur von geringem Wert sei, kann nicht durch einen Anspruch nach Treu und Glauben gezwungen werden, die Liegenschaft zu übertragen oder die Rechte abzutreten, und behält das Recht, diese Angelegenheiten selbst zu verfolgen.
von maxim872 am 08.10.2023
Derjenige, der noch nicht sicher über die Menge der Erbschaft ist und auf Überredung des Käufers, als handle es sich um eine geringe Menge, diese verkauft hat, wird durch ein Urteil nach Treu und Glauben nicht gezwungen, die Sache zu übergeben oder die Ansprüche zu übertragen und hat kraft seines eigenen Rechts die Verfolgung dieser Dinge.