Quamvis enim ea lege emerit, ut creditoribus hereditariis satisfaciat, excipere actiones hereditarias invitus cogi non potest.
von victoria.846 am 24.05.2018
Obwohl er unter diesem Gesetz gekauft hat, um die Erb-Gläubiger zu befriedigen, kann er nicht gegen seinen Willen gezwungen werden, Erb-Ansprüche anzunehmen.
von Hans am 08.12.2018
Obwohl er den Erwerb mit der Vereinbarung tätigte, die Erbschaftsgläubiger zu befriedigen, kann er nicht gegen seinen Willen gezwungen werden, erbrechtliche Ansprüche anzunehmen.