Nam ut satis tibi detur, sero desideras, quoniam eo tempore, quo venumdabatur hereditas, hoc non est comprehensum.
von filipp.a am 13.09.2022
Du forderst deinen gerechten Anteil zu spät, da dies nicht im Vertrag enthalten war, als der Nachlass verkauft wurde.
von lilia.868 am 24.09.2023
Dass dir genug gegeben werde, begehrst du zu spät, da zu der Zeit, als das Erbe verkauft wurde, dies nicht eingeschlossen war.