Nam si patrui etiam hereditas tibi quaesita est, non de fideicommisso quaerendum, sed hereditas ab ea vindicanda est.
von samantha.974 am 06.04.2017
Denn wenn dir die Erbschaft des Patruus erworben wurde, muss nicht über das Fideikommiss verhandelt werden, sondern die Erbschaft von ihr muss eingeklagt werden.
von Thore am 25.08.2022
Wenn Ihnen die Erbschaft Ihres Onkels zugefallen ist, sollten Sie nicht nach dem Treuhandvertrag fragen, sondern stattdessen die Erbschaft von ihr einfordern.