Si in persona patris tui, cui te successisse proponis, fideicommissi dies utiliter cessit, licet tempore quo fuerat datum necdum te natum probetur, uxorem patrui, quem contendis patri tuo rogatum, si sine liberis decesserit, ab avo relicta restituere, si ei successit, de fideicommisso convenire debes.
von linn.939 am 30.07.2013
Wenn der Treuhandvertrag während der Lebenszeit Ihres Vaters fällig wurde (auch wenn Sie zum Zeitpunkt seiner Errichtung noch nicht geboren waren), und wenn Sie von Ihrem Vater geerbt haben, sollten Sie rechtliche Schritte wegen des Erbes gegen die Frau Ihres Onkels einleiten. Dies gilt, wenn sie von ihm geerbt hat, da Ihr Großvater Ihren Onkel aufgefordert hatte, das geerbte Vermögen zurückzugeben, falls er kinderlos sterben würde.
von christina.y am 24.09.2022
Wenn in der Person deines Vaters, dem du nachzufolgen beabsichtigst, der Tag des Treuhandvermächtnisses wirksam verstrichen ist, obwohl zum Zeitpunkt seiner Errichtung nachgewiesen wird, dass du noch nicht geboren warst, musst du gegen die Ehefrau des Onkels väterlicherseits, die deinem Großvater zufolge die hinterlassenen Dinge zurückgeben sollte, falls er ohne Kinder verstirbt, rechtliche Schritte einleiten, wenn sie ihm nachgefolgt ist.