Etiam a pupillorum tutoribus velut ab ipsis relicta fideicommissa debentur.
von Franziska am 16.12.2023
Selbst von den Vormündern der Mündel werden Treuhandverpflichtungen geschuldet, gleichsam als wären sie von ihnen selbst hinterlassen.
von melisa909 am 24.07.2021
Treuhandverpflichtungen müssen von Vormündern minderjähriger Kinder erfüllt werden, als ob die Treuhandverpflichtungen von ihnen selbst begründet worden wären.