Clari et aperti iuris est in fideicommissis posteriores voluntates esse firmiores.
von noemi876 am 11.11.2015
Es ist klares und offenkundiges Rechts, dass bei Treuhandvermächtnissen spätere Verfügungen stärker gelten.
von helene828 am 29.12.2016
Es ist ein klares Rechtsprinzip, dass bei Treuhandangelegenheiten die neueren Verfügungen Vorrang haben.