Cum etiam a pupillorum tutoribus velut ab ipsis pupillis relicta fideicommissa videantur, super fideicommisso praeses provinciae cognoscet et, si id tibi relictum esse constiterit, reddi tibi efficiet.
von jamie873 am 28.07.2019
Da Treuhandschaften, die von Vormündern hinterlassen werden, als wären sie von den Mündeln selbst hinterlassen betrachtet werden, wird der Provinzgouverneur die Angelegenheit betreffend die Treuhandschaft prüfen und, falls festgestellt wird, dass sie Ihnen hinterlassen wurde, wird er deren Rückgabe an Sie sicherstellen.
von keno.904 am 22.08.2021
Da Treuhandvermögen, die von Vormündern für ihre Mündel errichtet werden, so behandelt werden, als seien sie von den Mündeln selbst geschaffen worden, wird der Provinzgouverneur die Treuhandsache untersuchen und, wenn nachgewiesen wird, dass sie Ihnen hinterlassen wurde, dafür sorgen, dass Sie sie erhalten.