Si pater tuus propiori sobrino tuo agnato constituto et intestato defuncto iure civili adita hereditate, vel hoc ab initio non interveniente sive capitis deminutione perempto sollemniter bonorum possessione admissa successit ac tibi patris tui quaesita hereditas est, adire praesidem provinciae debes ac tutorem eius de tutela convenire.
von luca.8823 am 29.07.2019
Wenn dein Vater, mit deinem näheren Cousin als Agnaten bestellt und ohne Testament verstorben, nach Zivilrecht die Erbschaft angetreten hat, oder wenn dies von Beginn an nicht erfolgte oder durch Verlust der Bürgerrechte aufgehoben wurde, mit förmlich zugestandener Besitzergreifung des Vermögens, und dir die Erbschaft deines Vaters zugefallen ist, musst du dich an den Provinzgouverneur wenden und dessen Vormund wegen der Vormundschaft vorladen.
von lotta874 am 10.05.2016
Wenn Ihr Vater von Ihrem nahen Verwandten, der ohne Testament verstorben ist, entweder nach Zivilrecht oder durch formelle Besitzeinweisung des Nachlasses (sei es, dass keine ursprüngliche Erbschaft vorlag oder diese durch Statusverlust ungültig wurde) geerbt hat und Sie nun den Nachlass Ihres Vaters geerbt haben, sollten Sie zum Provinzgouverneur gehen und gegen den Vormund eine Klage wegen der Vormundschaft einreichen.