Scire debuisti fratre emancipato potiorem eam quae in familia mansit in alterius emancipati bonis non haberi, sed eos pariter, si sollemniter petierint bonorum possessionem, succedere.
von alex.l am 15.01.2022
Du hättest wissen müssen, dass bei der Emanzipation eines Bruders die in der Familie verbliebene Schwester kein Vorrecht am Vermögen des anderen emanzipieren Geschwisters hat, sondern sie erben gleichermaßen, wenn sie formell die Besitzansprüche des Nachlasses geltend machen.
von aalyiah.h am 19.06.2015
Du hättest wissen müssen, dass bei der Emanzipation eines Bruders diejenige, die in der Familie verblieben ist, nicht als bevorzugt in den Gütern des anderen Emanzidierten gilt, sondern dass sie gleichermaßen, wenn sie die Besitzansprüche förmlich geltend gemacht haben, erfolgen.