Quo cautum est ut, si cui hereditas ex fideicommissi causa restituta sit, omnes actiones quae iure civili heredi et in heredem competerent, ei et in eum darentur cui ex fideicommisso restituta esset hereditas.
von Markus am 04.07.2023
Diese Bestimmung stellte sicher, dass derjenige, der ein Erbe durch einen Treuhandvertrag erhält, alle rechtlichen Rechte und Pflichten erhält, die normalerweise einem Erben nach Zivilrecht zustehen und gegen ihn gelten würden.
von noel.856 am 02.09.2021
Es wurde festgelegt, dass, wenn jemandem ein Erbe aufgrund eines Fideikommisses zurückgegeben wird, alle Rechtshandlungen, die nach zivilrechtlichen Bestimmungen dem Erben zustehen und gegen den Erben gerichtet sein können, demjenigen gegeben werden, dem das Erbe durch das Fideikommiss zurückgegeben worden ist, sowohl für als auch gegen ihn.