Post quod senatusconsultum praetor utilos actiones ei et in eum qui recepit hereditatem, quasi heredi et in heredem dare coepit.
von sophie924 am 29.05.2024
Nach diesem Senatsbeschluss begann der Magistrat, modifizierte Rechtsansprüche sowohl gegen als auch für denjenigen zu gewähren, der die Erbschaft angenommen hatte, und behandelte ihn, als wäre er der rechtmäßige Erbe.
von nicolas.a am 14.07.2022
Nach diesem Senatsbeschluss begann der Prätor nützliche Rechtshandlungen für ihn und gegen denjenigen zu gewähren, der das Erbe angetreten hatte, als ob gegenüber einem Erben und gegen einen Erben.