Cum autem aliquis hereditatem restituere iussus est et dolo malo vel post litem contestatam vel antea sese contumaciter celaverit, vel si suppositus fideicommissariae restitutioni, antequam restitueret hereditatem, ab hac luce subtractus est nullo herede vel successore existente, vel si fideicommissarius, cui restituta est ex trebelliano hereditas, alii per fideicommissum restituere iussus fuerit res hereditarias:
von jolina917 am 28.06.2013
Wenn jemand, der verpflichtet ist, eine Erbschaft zu übertragen, sich absichtlich in böser Absicht versteckt, sei es vor oder nach Beginn des Rechtsverfahrens, oder wenn eine Person, die eine Eigentumsübertragung durch einen Treuhandvertrag vornehmen sollte, vor Abschluss der Übertragung stirbt und keinen Erben oder Rechtsnachfolger hinterlässt, oder wenn ein Treuhänder, der eine Erbschaft gemäß dem Trebellianischen Dekret erhalten hat, verpflichtet ist, das geerbte Vermögen durch einen Treuhandvertrag an einen anderen zu übertragen:
von lucy.n am 05.07.2024
Wenn jemand zudem angewiesen wurde, eine Erbschaft zu restituieren und durch böswillige Täuschung entweder nach Streitbeginn oder davor sich hartnäckig verborgen hat, oder wenn jemand, der einer Treuhandvermächtnisrestitution unterliegt, bevor er die Erbschaft restituierte, aus diesem Licht entfernt wurde, ohne dass ein Erbe oder Rechtsnachfolger existiert, oder wenn ein Treuhänder, dem eine Erbschaft aus dem Trebellianischen restituiert wurde, angewiesen wurde, Erbschaftsgegenstände durch Treuhandvermächtnis an einen anderen zu restituieren: