Si quis una aliqua re deducta sive praecepta quae quartam continet, veluti fundo vel alia re, rogatus sit restituere hereditatem, simili modo ex Trebelliano senatusconsulto restitutio fiat, perinde ac si quarta parte retenta rogatus esset reliquam hereditatem restituere.
von marla.f am 07.05.2014
Wenn jemand aufgefordert wird, die Erbschaft zurückzugeben, wobei zuvor ein bestimmter Gegenstand, der ein Viertel enthält, wie ein Grundstück oder ein anderer Gegenstand, abgezogen oder vorweggenommen wurde, soll gemäß dem Trebellianischen Senatsbeschluss die Rückgabe in gleicher Weise erfolgen, als hätte er das Viertel zurückbehalten und wäre aufgefordert worden, den verbleibenden Nachlass zurückzugeben.
von tabea.925 am 27.02.2019
Wenn jemand gebeten wird, eine Erbschaft zu übertragen, nachdem er einen bestimmten Gegenstand im Wert von einem Viertel zurückbehalten hat, wie ein Grundstück oder etwas anderes, sollte die Übertragung gemäß dem Senatsbeschluss von Trebellianus auf dieselbe Weise durchgeführt werden, als wäre er gebeten worden, die Erbschaft unter Vorbehalt eines Viertels des gesamten Nachlasses zu übertragen.