At si plus quam dodrantem vel etiam totam hereditatem restituere rogatus sit, locus erat Pegasiano senatusconsulto, et heres qui semel adierit hereditatem si modo sua voluntate adierit, sive retinuerit quartam partem sive noluerit retinere, ipse universa onera hereditaria sustinebat.
von luzie.8988 am 20.03.2016
Wenn jedoch mehr als drei Viertel oder sogar das gesamte Erbe zu restituieren verlangt wurde, galt das Pegasianische Senatsgutachten, und der Erbe, der die Erbschaft einmal angetreten hatte, wenn er sie nur aus eigenem Willen angetreten hatte, ob er nun den vierten Teil behalten hatte oder nicht behalten wollte, trug selbst alle Erblasten.
von jan.q am 31.05.2019
Wenn jedoch jemand aufgefordert wurde, mehr als drei Viertel oder sogar die gesamte Erbschaft zurückzugeben, fand das Pegasianische Senatsdekret Anwendung, und wenn der Erbe die Erbschaft freiwillig angenommen hatte, musste er unabhängig davon, ob er seinen Viertelanteil behielt oder nicht, sämtliche Erbschaftslasten selbst tragen.