Sed quia stipulationes ex senatusconsulto Pegasiano descendentes et ipsi antiquitati displicuerunt et quibusdam casibus captiosas eas homo excelsi ingenii Papinianus appellat et nobis in legibus magis simplicitas quam difficultas placet, ideo omnibus nobis suggestis tam similitudinibus quam differentiis utriusque senatusconsulti, placuit exploso senatusconsulto Pegasiano, quod postea supervenit, omnem auctoritatem Trebelliano senatusconsulto praestare, ut ex eo fideicommissariae hereditates restituantur, sive habeat heres ex voluntate testatoris quartam sive plus sive minus sive penitus nihil, ut tunc, quando vel nihil vel minus quarta apud eum remaneat, liceat ei vel quartam vel quod deest, ex nostra auctoritate retinere vel repetere solutum, quasi ex Trebelliano senatusconsulto pro rata portione actionibus tam in heredem quam in fideicommissarium competentibus, si vero totam hereditatem sponte restituerit, omnes hereditariae actiones fideicommissario et adversus eum competunt;
von janick.927 am 26.02.2021
Da die Regeln aus dem Pegasischen Dekret selbst in der Antike unbeliebt waren und Papinian, ein brillanter Rechtsgelehrter, sie in einigen Fällen als irreführend bezeichnete, und da wir in unseren Gesetzen Einfachheit der Komplexität vorziehen, haben wir alle Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen beiden Dekreten überprüft. Wir haben beschlossen, das spätere Pegasische Dekret aufzuheben und dem Trebellischen Dekret die volle Autorität für die Behandlung von Treuhanderbschaften zu erteilen. In diesem System kann der Erbe, unabhängig davon, ob er ein Viertel, mehr, weniger oder gar nichts nach dem Testament erhält, nun kraft unserer Autorität das Viertel (oder den fehlenden Betrag) behalten oder zurückfordern. Die rechtlichen Handlungen werden dann verhältnismäßig zwischen dem Erben und dem Treuhandempfänger aufgeteilt. Sollte der Erbe jedoch die gesamte Erbschaft freiwillig übertragen, gehen alle rechtlichen Rechte und Pflichten auf den Treuhandempfänger über.
von kira.n am 11.06.2015
Da jedoch die Bestimmungen, die aus dem Pegasianischen Senatsbeschluss hervorgehen, sowohl der Antike selbst missfallen als auch von Papinianus, einem Mann von vortrefflichem Verstand, in bestimmten Fällen als spitzfindig bezeichnet werden, und uns in Gesetzen eher die Einfachheit als die Schwierigkeit gefällt, haben wir daher, nachdem uns alle Ähnlichkeiten sowie Unterschiede beider Senatsbeschlüsse vorgetragen wurden, beschlossen, den späteren Pegasianischen Senatsbeschluss zu verwerfen und dem Trebellianischen Senatsbeschluss vollständige Autorität zu verleihen, so dass von ihm Fideikommisserben restituiert werden können, ob der Erbe vom Willen des Erblassers ein Viertel oder mehr oder weniger oder gar nichts erhält, sodass dann, wenn entweder nichts oder weniger als ein Viertel bei ihm verbleibt, es ihm erlaubt sei, entweder das Viertel oder das Fehlende kraft unserer Autorität zu behalten oder das Gezahlte zurückzufordern, gleichsam als ob gemäß dem Trebellianischen Senatsbeschluss anteilige Ansprüche sowohl gegen den Erben als auch gegen den Fideikommissär bestehen, wenn er jedoch die gesamte Erbschaft freiwillig restituiert, dem Fideikommissär alle Erbschaftsansprüche gegen ihn zustehen;