Quo casu nullis stipulationibus opus est, quia simul et huic qui restituit securitas datur, et actiones hereditariae ei et in eum transferuntur qui recipit hereditatem, utroque senatusconsulto in hac specie concurrente.
von liliah.w am 20.11.2021
In diesem Fall sind keine formellen Garantien erforderlich, da die Person, die die Erbschaft zurückgibt, automatisch Schutz erhält, während alle mit der Erbschaft verbundenen Rechte und Pflichten auf die Person übertragen werden, die sie erhält, da beide Senatsbeschlüsse auf diese Situation zutreffen.
von leopold.v am 25.11.2016
In diesem Fall sind keine Stipulationen erforderlich, da gleichzeitig sowohl demjenigen, der restituiert, Sicherheit gewährt wird, als auch Erbschaftsansprüche an und gegen denjenigen, der die Erbschaft erhält, übertragen werden, wobei beide Senatsbeschlüsse in diesem Fall zusammenwirken.