Sed et si certa summa deducta praeceptave, quae quartam vel etiam maximam partem hereditatis continet, rogatus sit aliquis hereditatem restituere, idem iuris est.
von lilia.e am 20.08.2014
Die gleiche Regel gilt auch dann, wenn jemand aufgefordert wird, eine Erbschaft zu übertragen, nachdem ein bestimmter Betrag, der einem Viertel oder sogar dem Großteil des Nachlasses entspricht, abgezogen oder beiseitegelegt wurde.
von liana.915 am 08.01.2024
Selbst wenn, nach Abzug oder Beiseitelegen eines bestimmten Betrags, der ein Viertel oder sogar den größten Teil der Erbschaft umfasst, jemand aufgefordert wird, die Erbschaft zu restituieren, bleibt der Rechtszustand unverändert.