Eadem scilicet interveniunt et si duabus pluribusve rebus deductis praeceptisve restituere hereditatem rogatus sit.
von luna859 am 29.03.2021
Die gleichen Regeln gelten, wenn jemand aufgefordert wird, eine Erbschaft zu übertragen, nachdem zunächst zwei oder mehr Gegenstände beiseitegelegt oder entnommen wurden.
von nelio.p am 26.03.2016
Dasselbe gilt selbstverständlich auch dann, wenn er aufgefordert wurde, die Erbschaft zu restituieren, nachdem zuvor zwei oder mehrere Sachen abgezogen oder entnommen worden sind.