Quin etiam licet in una re, qua deducta aut praecepta restituere aliquis hereditatem rogatus est, maxima pars hereditatis contineatur, aeque in solidum transferuntur actiones et secum deliberare debet is cui restituitur hereditas an expediat sibi restitui.
von bruno.v am 02.12.2020
Selbst wenn der größte Teil einer Erbschaft in einem einzelnen Gegenstand enthalten ist, zu dessen Abzug oder Rückgabe jemand aufgefordert wird, werden alle Rechtsansprüche vollständig übertragen, und die Person, die die Erbschaft erhält, muss sorgfältig darüber nachdenken, ob eine Annahme in ihrem besten Interesse wäre.
von asya915 am 11.06.2024
Überdies, auch wenn in einer einzigen Sache, von der aus jemand gebeten wird, einen Nachlass zurückzuerstatten oder zu übertragen, der größte Teil des Nachlasses enthalten sein mag, werden die Handlungen gleichermaßen vollständig übertragen, und er, dem der Nachlass zurückgegeben wird, muss bei sich selbst beratschlagen, ob es für ihn zuträglich sein kann, ihn zurückzuerhalten.