Quae diximus de eo qui ex asse heres institutus est, eadem transferimus et ad eum qui ex parte heres scriptus est.
von isabella.q am 18.03.2017
Diejenigen Dinge, die wir bezüglich desjenigen gesagt haben, der als Gesamterbe eingesetzt wurde, übertragen wir ebenso auf denjenigen, der als Teilerbe eingeschrieben wurde.
von manuel.c am 07.03.2014
Was wir über denjenigen gesagt haben, der zum Erben des gesamten Nachlasses eingesetzt wurde, gilt gleichermaßen für denjenigen, der nur zu einem Teil des Nachlasses als Erbe eingesetzt wurde.