Praeterea intestatus quoque moriturus potest rogare eum ad quem bona sua vel legitimo iure vel honorario pertinere intellegit, ut hereditatem suam totam partemve eius aut rem aliquam, veluti fundum, hominem, pecuniam, alicui restituat:
von lou.859 am 06.03.2020
Darüber hinaus kann auch jemand, der ohne Testament stirbt, die Person, die nach zivil- oder prätorischem Recht gesetzlich seine Habe erben würde, bitten, die gesamte Erbschaft, einen Teil davon oder einen bestimmten Gegenstand - wie ein Grundstück, einen Sklaven oder Geld - auf jemand anderen zu übertragen:
von arian872 am 10.12.2016
Zudem kann auch derjenige, der ohne Testament stirbt, denjenigen, dem er versteht, dass dessen Güter ihm entweder nach gesetzlichem oder präatorischem Recht zustehen, bitten, seine gesamte Erbschaft oder einen Teil davon oder eine bestimmte Sache, wie einen Grundbesitz, eine Person oder Geld, jemandem zu restituieren: