Nam et hoc casu eadem observari praecepimus, quae in totius hereditatis restitutione diximus.
von helen936 am 04.09.2020
Denn auch in diesem Fall haben wir angewiesen, dieselben Dinge zu beachten, die wir bei der Wiederherstellung der gesamten Erbschaft vorher besprochen haben.
von josephine.877 am 20.03.2022
In diesem Fall haben wir angeordnet, dass dieselben Regeln gelten, die wir bezüglich der vollständigen Wiederherstellung der Erbschaft bereits erwähnt haben.