Hoc eodem observando, et si ipsi pupilli vel furiosi restitutione gravati sunt.
von yara.l am 30.04.2023
Unter Beachtung dieser Bestimmung, auch wenn die Schüler selbst oder die Unzurechnungsfähigen mit Wiedergutmachung belastet sind.
von franz.x am 04.01.2020
Die gleiche Regel gilt, wenn Minderjährige oder psychisch Kranke selbst zur Wiedergutmachung verpflichtet sind.