Quemadmodum actionum translatio celebretur in tribus istis casibus, apud veteres dubitabatur:
von henriette.r am 08.04.2015
Auf welche Weise die Übertragung von Handlungen in diesen drei Fällen vollzogen werden könnte, wurde unter den Alten bezweifelt:
von theresa8874 am 08.10.2016
Die alten Rechtsgelehrten waren unsicher, wie der Übergang rechtlicher Verfahren in diesen drei Fällen zu handhaben sei.