Sed restitutio eius, si non a fure vindicaveris, ita fiet, ut, si qua in alendo eo vel forte ad discendum artificium iuste consumpta fuerint, restitueris.
von liana827 am 05.12.2014
Sollten Sie ihn jedoch nicht vom Dieb zurückfordern, wird die Rückgabe wie folgt erfolgen: Sie müssen alle angemessenen Aufwendungen erstatten, die für seine Unterhaltung oder gegebenenfalls für die Ausbildung in einem Handwerk angefallen sind.
von frida.f am 10.10.2023
Jedoch soll die Rückerstattung desselben, wenn ihr ihn nicht vom Dieb zurückgefordert habt, derart erfolgen, dass, falls irgendwelche Aufwendungen für seine Unterhaltung oder möglicherweise für die Erlernung eines Handwerks gerecht aufgewendet worden sind, ihr diese zurückerstatten werdet.