Manifesti et indubitati iuris est defuncto creditore multis relictis heredibus actionem quidem personalem inter eos ex lege duodecim tabularum dividi, pignus vero in solidum unicuique teneri.
von samira.868 am 30.08.2023
Es ist ein klarer und unbestrittener Rechtsgrundsatz, dass bei Tod eines Gläubigers mit mehreren Erben die persönliche Forderung nach dem Gesetz der Zwölf Tafeln unter ihnen aufgeteilt wird, während jeder Erbe das gesamte Sicherungsrecht gesondert innehat.
von maxim.v am 28.05.2022
Es ist ein offenkundiges und unzweifelhaftes Rechtsprinzip, dass bei einem verstorbenen Gläubiger mit mehreren Erben die persönliche Klage unter ihnen gemäß dem Gesetz der Zwölf Tafeln geteilt wird, das Pfandrecht jedoch in voller Gänze für jeden einzelnen gilt.