Creditores hereditarios adversus legatarios non habere personalem convenit actionem, quippe cum evidentissime lex duodecim tabularum heredes huic rei faciat obnoxios.
von cristina.c am 15.12.2023
Es gilt als vereinbart, dass Erbschaftsgläubiger keine persönliche Klage gegen Vermächtnisnehmer haben, da die Lex Duodecim Tabularum offensichtlich die Erben für diese Angelegenheit haftbar macht.
von amelie.k am 04.12.2013
Es ist festgestellt, dass Erbschaftsgläubiger keine Personalklage gegen die Vermächtnisnehmern erheben können, da das Gesetz der Zwölf Tafeln die Erben offensichtlich für solche Angelegenheiten verantwortlich macht.