Nam furtivarum rerum lex duodecim tabularum et lex Atinia inhibet usucapionem, vi possessarum lex Iulia et Plautia.
von amy865 am 29.12.2015
Denn gestohlene Sachen werden durch das Zwölftafelgesetz und die Lex Atinia von der Ersitzung ausgeschlossen, ebenso Sachen, die mit Gewalt besessen werden, durch die Lex Iulia und Lex Plautia.
von amy8943 am 18.12.2017
Das Gesetz der Zwölf Tafeln und das Atinische Gesetz verbieten die Erwerbung von Diebesgut durch ununterbrochenen Besitz, während die Julische und Plautische Gesetze dasselbe für gewaltsam entrissenes Eigentum tun.