Nam ita demum lex duodecim tabularum ad hereditatem liberti vocabat patronum, si intestatus mortuus esset libertus, nullo suo herede relicto.
von joana.9936 am 15.02.2018
Das Gesetz der Zwölf Tafeln gewährte dem ehemaligen Herrn nur dann Erbrechte, wenn der Freigelassene ohne Testament starb und keine eigenen Erben hinterließ.
von luna.978 am 21.09.2023
So rief nämlich das Gesetz der Zwölf Tafeln den Patronus zum Erbe des Libertus, wenn der Libertus ohne Testament verstorben war und keine eigenen Erben hinterlassen hatte.