Olim itaque licebat liberto patronum suum impune testamento praeterire:
von maila.8833 am 13.05.2014
Es war einst einem Freigelassenen erlaubt, seinen Patron in einem Testament ungestraft zu übergehen:
von elisabeth.831 am 29.05.2018
In der Vergangenheit war es einem Freigelassenen erlaubt, seinen ehemaligen Herrn ohne Konsequenzen aus seinem Testament auszuschließen: