Itaque ei verres possessionem hereditatis negat se daturum, ne posset patronum suum proscriptum iuvare, simul ut esset poena quod alterius patroni testamento obtemperasset.
von benett964 am 17.11.2014
Daher verweigert Verres ihm den Besitz der Erbschaft, damit er seinen proscribierten Patron nicht unterstützen konnte und gleichzeitig als Strafe dafür, dass er dem Testament eines anderen Patrons gefolgt war.
von lene.y am 10.07.2024
So verweigert Verres ihm die Erbschaft, um ihn daran zu hindern, seinen geächteten Patron zu unterstützen, und gleichzeitig als Strafe dafür, dass er dem Testament eines anderen Patrons gefolgt war.