Si vero intestatus moriebatur, suo herede relicto filio adoptivo, dabatur aeque patrono contra hunc suum heredem partis dimidiae bonorum possessio.
von yannick.d am 28.12.2015
Wenn jemand ohne Testament starb und einen Adoptivsohn als Erben hinterließ, stand dem Patron gleichberechtigt der Besitzanspruch auf die Hälfte des Nachlasses gegen diesen Erben zu.
von clara.m am 21.10.2014
Wenn er tatsächlich ohne Testament starb, wobei ein adoptierter Sohn als Erbe hinterlassen wurde, erhielt der Patron gegen diesen seinen eigenen Erben den Besitz der Hälfte des Vermögens.