Sunt praeterea publica iudicia lex Iulia ambitus et lex Iulia repetundarum et lex Iulia de annona et lex Iulia de residuis, quae de certis capitulis loquuntur et animae quidem amissionem non irrogant, aliis autem poenis eos subiciunt qui praecepta earum neglexerint.
von alessia.8813 am 18.02.2014
Es gibt öffentliche Gerichtshöfe, die verschiedene Julische Gesetze behandeln: eines gegen Wahlbestechung, ein anderes gegen Amtserpressung, eines bezüglich der Getreideversorgung und eines über den Missbrauch öffentlicher Gelder. Diese Gesetze decken spezifische Angelegenheiten ab und verhängen, obwohl sie keine Todesstrafe vorsehen, verschiedene andere Strafen gegen diejenigen, die gegen sie verstoßen.
von thea937 am 06.11.2015
Darüber hinaus gibt es öffentliche Gerichtsverfahren: das Julische Gesetz zur Wahlbestechung und das Julische Gesetz zur Erpressung sowie das Julische Gesetz zur Getreideversorgung und das Julische Gesetz betreffend Rückstände, die sich auf bestimmte Angelegenheiten beziehen und nicht den Verlust des Lebens verhängen, sondern diejenigen, die ihre Vorschriften missachtet haben, anderen Strafen unterwerfen.