Si quis autem in annis singulis non solverit debitum, ex re ipsius, quod in reliquis remansisse claruerit, sine aliquibus dependere cogetur indutiis.
von anastasia976 am 08.11.2016
Sollte jemand seine jährliche Schuld nicht begleichen, wird er gezwungen sein, den ausstehenden Betrag aus seinem eigenen Vermögen ohne jegliche Zahlungsaufschub zu entrichten.
von carlo.c am 03.10.2016
Sollte jemand in einzelnen Jahren die Schuld nicht bezahlt haben, wobei aus seinem eigenen Vermögen klar geworden ist, was als Rückstand verblieben ist, wird er ohne jegliche Aufschub zur Zahlung gezwungen.