Non est autem dubium fideiussorem, rei promittendi bonis ad fiscum devolutis si idem fiscus ob debitum restituendum fuerit conventus et solverit, liberari.
von timm912 am 06.02.2021
Es besteht kein Zweifel, dass der Bürge, dessen Vermögen an den Fiskus übertragen wurde, befreit ist, wenn derselbe Fiskus wegen der Rückerstattung der Schuld verklagt wird und bezahlt.
von jann.c am 22.06.2023
Darüber hinaus ist es offensichtlich, dass wenn das Vermögen des Schuldners an die Staatskasse übertragen wurde, der Bürge von seiner Verpflichtung befreit wird, wenn die Staatskasse wegen der Schuld verklagt wird und diese bezahlt.