Non est ambigui iuris electo reo et solvente fideiussorem liberari.
von malia.o am 26.04.2016
Es ist rechtlich eindeutig festgelegt, dass der Bürge von seiner Verpflichtung befreit wird, wenn ein Beklagter ausgewählt wird und die Zahlung leistet.
von jaden.u am 12.09.2024
Es ist nach Rechtsprechung nicht zweifelhaft, dass der Bürge befreit wird, wenn der Schuldner ausgewählt und bezahlt hat.