Nullus ex his, quos claruerit militia resolutos, indebita denuo sacramenta sine augustis adfatibus suscipiat.
von paulina8963 am 15.08.2013
Keiner von jenen, die in der Miliz ausgezeichnet und entlassen wurden, soll ohne kaiserliche Verlautbarungen erneut ungebührliche Eide leisten.
von philipp.n am 28.05.2018
Kein entlassener Veteran, der sich in der Militärdienstzeit ausgezeichnet hat, darf ohne kaiserliche Erlaubnis neue militärische Eide ablegen.