Ne splendidissimae urbes vel oppida vetustate labantur, de reditibus fundorum iuris rei publicae tertiam partem reparationi publicorum moenium et thermarum subustioni deputamus.
von gustav.8976 am 29.10.2019
Um zu verhindern, dass unsere prächtigen Städte und Gemeinden aufgrund des Alters verfallen, widmen wir einen Drittel der Einnahmen aus staatseigenen Ländereien der Instandhaltung öffentlicher Mauern und der Beheizung öffentlicher Bäder.
von luzi.i am 17.09.2014
Damit die prächtigsten Städte und Ortschaften nicht durch Alter verfallen, weisen wir von den Einkünften der Ländereien öffentlichen Rechts ein Drittel für die Instandsetzung öffentlicher Mauern und die Beheizung der Thermen zu.