Restaurationi moenium publicorum tertiam portionem eius canonis, qui ex locis fundisve rei publicae annua praestatione confertur, certum est satis posse sufficere.
von tom.h am 05.01.2023
Für die Wiederherstellung öffentlicher Mauern ist es gewiss, dass der dritte Teil jener Abgabe, die von Grundstücken und Ländereien der öffentlichen Verwaltung durch jährliche Zahlung erhoben wird, ausreichend sein kann.
von ayla.948 am 13.05.2022
Es steht fest, dass ein Drittel der jährlichen Steuereinnahmen aus öffentlichen Ländereien und Immobilien ausreicht, um die Instandhaltung öffentlicher Mauern zu gewährleisten.