Si qui iudices perfecto publicis pecuniis operi suum nomen sine nostri numinis mentione scripserint, maiestatis teneantur obnoxii.
von malte.b am 07.10.2020
Sollten Richter bei einem mit öffentlichen Geldern fertiggestellten Werk ihren Namen ohne Erwähnung unserer göttlichen Autorität niederschreiben, sollen sie der Majestätsbeleidigung schuldig sein.
von cristina.846 am 27.10.2016
Richter, die ihren Namen an öffentlichen Bauwerken anbringen, ohne unsere kaiserliche Autorität zu erwähnen, werden des Hochverrats beschuldigt.