Cum responso viri prudentissimi papiniani, quod precibus insertum est, praeceptionis legatum et omissa parte hereditatis vindicari posse declaratur, intellegis desiderio tuo iuxta iuris formam esse consultum.
von joel.s am 23.03.2014
Mit der Antwort des höchst umsichtigen Mannes Papinianus, die in die Eingabe eingefügt wurde, wird erklärt, dass ein Vorausvermächtnis auch bei Auslassung des Erbanteils geltend gemacht werden kann, wodurch du verstehst, dass deinem Wunsch gemäß der Rechtsform Rechnung getragen wurde.
von ecrin.825 am 15.06.2014
Die Rechtsauffassung des hochgeachteten Papinian, die in Ihrer Eingabe enthalten war, macht deutlich, dass Sie einen Vorausvermächtnis geltend machen können, auch wenn Sie Ihren Erbteil aufgeben. Dies zeigt, dass Ihr Antrag rechtmäßig behandelt wurde.