Cum eum, quem adrogare vis, libertum tuum esse profitearis nec ullam idoneam causam precibus indideris, id est quod non liberos habes, intellegis iuris auctoritatem desiderio tuo refragari.
von niko839 am 23.01.2018
Da Sie denjenigen, den Sie adoptieren möchten, als Ihren Freigelassenen erklären und in Ihren Bitten keinen geeigneten Grund angegeben haben, nämlich dass Sie keine Kinder haben, verstehen Sie, dass die Autorität des Gesetzes Ihrem Wunsch entgegensteht.
von jann.j am 22.06.2024
Da Sie zugeben, dass die Person, die Sie adoptieren möchten, Ihr eigener Freigelassener ist, und Sie in Ihrem Antrag keinen triftigen Grund vorgebracht haben - nämlich dass Sie keine Kinder haben - müssen Sie erkennen, dass das Gesetz Ihrem Wunsch entgegensteht.