Adrogatio etenim ex indulgentia principali facta proinde valet apud praetorem vel praesidem intimata, ac si per populum iure antiquo facta esset.
von milan.9997 am 03.07.2021
Eine Adrogation, die durch kaiserliche Gnade erfolgt ist, hat gleiche Gültigkeit, wenn sie vor dem Prätor oder Provinzstatthalter vorgebracht wird, als wäre sie nach altem Recht durch das Volk vollzogen worden.
von lio.8983 am 06.04.2021
Eine vom Kaiser genehmigte Adoption hat die gleiche Rechtskraft, wenn sie beim Prätor oder Provinzgouverneur registriert wird, als wäre sie nach dem alten Rechtsverfahren durch öffentliche Abstimmung durchgeführt worden.