Cum proponas ei, quam matrimonio tuo iunctam suggeris, post liberos susceptos curatorem patrem tuum datum, quem contendis nec te in potestate habuisse:
von carina9892 am 20.09.2024
Da Sie ihr, die Sie als mit Ihrer Ehe verbunden vorschlagen, darlegen, dass nach der Empfängnis der Kinder Ihr Vater als Vormund bestellt wurde, den Sie behaupten, nicht in Ihrer elterlichen Gewalt gehabt zu haben:
von mohamed.8843 am 12.06.2024
Da Sie behaupten, dass bezüglich der Frau, die Sie als Ihre Ehefrau bezeichnen, nach der Geburt Ihrer Kinder Ihr Vater zum Vormund ernannt wurde, und Sie geltend machen, dass er niemals rechtliche Autorität über Sie hatte: